Rufnummernmitnahme – Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen beachten

Handyverträge sind in der Regel mit einer bestimmten Laufzeit verbunden. Diese bestimmt auch den Zeitpunkt, an dem der Vertrag entweder gekündigt oder verlängert wird. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, in seltenen Fällen einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.

Wer seinen Vertrag kündigen, aber unter der aktuellen Handynummer weiterhin erreichbar bleiben will, muss einiges beachten, um Problemen bereits im Vorfeld vorzubeugen. Hierzu muss der Nutzer seinen aktuellen Mobilfunkanbieter bereits im Kündigungsschreiben über die Rufnummernmitnahme informieren. Gleichzeitig sollte der neue Anbieter mit der Nummernportierung beauftragt werden, am besten vor Ablauf des alten Mobilfunkvertrages. Je nach Anbieter fallen für die Rufnummernportierung bis zu 30 Euro Gebühren an, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.